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Donnerstag, 27.10.2011:
Bonner prellte Zeche im Bordell
Bonn. An Dreistigkeit kaum zu überbieten war das Vorgehen eines 67 Jahre alten Bonners, für das er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht wegen Betrugs verantworten sollte. Am 16. Mai ließ sich der Vergnügungswillige laut Anklage mit dem Taxi zu einem Bordell chauffieren. Doch statt die Fahrt sofort zu bezahlen, stieg er aus und bat den Fahrer, auf ihn zu warten.
Er vergnügte sich in dem Etablissement, und die Rechnung für Getränke und "Dienstleistungen" belief sich später auf 1 163 Euro. Diese beglich er jedoch ebenso wenig wie die inzwischen angefallenen 84 Euro für das Taxi. Still und heimlich soll sich der 67-Jährige aus dem Staub gemacht haben.
Am Dienstag wartete das Gericht auf den mehrfach und einschlägig Vorbestraften. Doch er zog es vor, nicht zu erscheinen. Daraufhin wurde er in Abwesenheit per Strafbefehl wegen zweifachen Betruges verurteilt. Der Strafrichter verhängte eine neunmonatige Bewährungsstrafe.
Zwar hatte der Angeklagte zuletzt eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs kassiert. Nach der Haftentlassung war der 67-Jährige allerdings mehrere Jahre nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Damit dies so bleibt, wurde die Bewährungszeit - die Zeit, in der der Betrüger straffrei leben muss, um nicht doch noch einrücken zu müssen - auf vier Jahre festgesetzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=955605
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