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Dienstag, 08.02.2011:
Bordell in Godorf
Nachdem das Bauaufsichtsamt der Stadt Anfang Dezember bei einem Vor-Ort-Termin den Bordellbetrieb in einem Wohnhaus auf der Godorfer Hauptstraße bestätigt hat, wurde der Betreiber zu einer Anhörung angeschrieben. Diese Anhörung blieb bisher unbeantwortet.
Nach einem zweiten Vor-Ort-Termin wurde Anfang Februar eine Ordnungsverfügung zur Nutzungseinstellung erlassen. Stellt der Bordellbetreiber daraufhin nicht sofort einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, rechnet der Leiter des Bauaufsichtsamtes Detlef Fritz mit einer kurzfristigen Einstellung des Bordellbetriebs. Stellt der Betreiber einen solchen Antrag, kommt die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht. Der Amtsleiter geht davon aus, dass der Betrieb eingestellt wird. Anwohner und die Rodenkirchener FDP-Fraktion hatten die Stadt auf das Ende letzten Jahres eröffnete Bordell aufmerksam gemacht.
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