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Dienstag, 08.02.2011:
Der Kopf der Zuhälterbande steht vor Gericht
Bonn. Bulgarische Zuhälter, die siebte: Dass Schöffengericht schickte am Donnerstag einen 32-Jährigen wegen Zuhälterei, Menschenhandels und gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Ende 2009 hatte der Angeklagte eine damals 20-Jährige auf dem Straßenstrich anschaffen lassen und abkassiert.
Nach einem Wutausbruch des Zuhälters war die Frau zu einer Freundin geflohen: Der Angeklagte hatte sie mit der Faust ins Gesicht und anschließend mit einer Kette auf den Arm geschlagen. Damit ist das siebte von zehn Verfahren gegen bulgarische Zuhälter, die Landsfrauen nach Deutschland geschleust und auf dem Bonner Straßenstrich und in Bornheimer Bordellen zur Prostitution gezwungen haben, beendet.
Das Opfer des 32-Jährigen lebt in einer festen Beziehung und wird psychotherapeutisch behandelt. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsverkündung, dass dem "niederträchtigen Handeln Einhalt geboten werden muss". Mit ihrem Verhalten den Frauen gegenüber, brandmarkten die Zuhälter sie als Ware. Dass die Strafe nicht höher ausfiel lag daran, dass der Angeklagte einen Schmerzensgeldanspruch des Opfers in Höhe von 4 000 Euro anerkannt hatte.
Inzwischen hat auch der Prozess gegen den Schwager des am Donnerstag Verurteilten begonnen. Der 39-jährige mutmaßliche Chef der Bande muss sich als einziger der Zuhälter vor dem Landgericht verantworten. Ihm werden gewerbsmäßige Zuhälterei, Menschenhandel, schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Bedrohung vorgeworfen.
Ihm drohen mindestens fünf Jahre Gefängnis, da er unter anderem im Mai und Juni 2009 versucht haben soll, eine auf eigene Rechnung arbeitende Prostituierte zu zwingen, in Zukunft für ihn anzuschaffen. Als sie sich weigerte, soll er sie krankenhausreif geschlagen, bedroht und später mit drei Begleitern noch mal verprügelt haben.
Im Prozess hat der 39-Jährige bislang keine Angaben gemacht. Gestern sah er nach sechs Monaten in U-Haft erstmals seinen 16 Jahre alten Sohn wieder, der sowohl den Prozess gegen seinen Vater als auch den gegen seinen Onkel verfolgte - und sich derzeit selber vor dem Jugendgericht verantworten muss.
Die Richter erlaubten dem weinenden Vater zwar, seinen Sohn kurz zu umarmen. Sprechen durften beiden jedoch nicht miteinander. In den sechs bereits abgeschlossenen Prozessen - der jüngste Angeklagte ist 15 Jahre alt - waren Strafen von bis zu zweieinhalb Jahren verhängt worden.
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