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Samstag, 20.08.2011:
Drogenabhängige Prostituierte muss in Entzugsklinik
Bonn. Es ist vermutlich die letzte Chance ihres Lebens, doch noch von den Drogen loszukommen: Die Richter der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ordneten am Freitag die Unterbringung einer 37 Jahre alten Prostituierten, deren Vorstrafenregister 25 Eintragungen aufweist, in einer Entziehungsanstalt an.
Zudem wurde die Angeklagte, die seit ihrem elften Lebensjahr Drogen konsumiert und mit 14 Jahren ins Rotlichtmilieu abgerutscht war, wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 17. März dieses Jahres hatte sie aus der Auslage einer Apotheke in der Innenstadt Kosmetikartikel im Wert von mehr als 230 Euro mitgehen lassen.
Durch den Verkauf wollte sie laut Urteil an Geld für neue Drogen gelangen. Einer Kundin war die Diebin aufgefallen. Als die 37-Jährige die Flucht ergreifen wollte, wurde sie von Passanten festgehalten. Daraufhin trat sie einer Zeugin mit ihrem vier Zentimeter langen Absatz in den Bauch.
Freigesprochen wurde die Angeklagte hingegen vom Vorwurf, einen Freier im August des vergangenen Jahres in einem Stundenhotel mindestens 150 Euro aus der Hosentasche gestohlen zu haben. Der Mann hatte behauptet, er habe gesehen, wie die 37-Jährige das Geld an sich genommen habe. Als er sie gefragt habe, was das soll, habe sie ihm ihre Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen und sei geflüchtet.
Doch in seiner Aussage vor Gericht hatte sich der Freier "in Widersprüche verwickelt", so der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff. So habe der Mann - der zum Tatzeitpunkt mindestens 2,6 Promille hatte - angegeben, die Angeklagte habe ihm 350 Euro gestohlen - bei der nur wenige Minuten nach der Tat festgenommenen Frau waren aber nur 150 Euro gefunden worden.
Das Gericht gelangte schließlich - wie auch die Staatsanwaltschaft - zu der Überzeugung, dass der Schlag mit der Bierflasche möglicherweise eine Notwehrhandlung war. Die Angeklagte hatte im Prozess geschildert, dass es eine Auseinandersetzung mit dem Freier gegeben habe. Der Mann habe sie in dem abgeschlossenen Zimmer festgehalten.
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