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Sonntag, 24.10.2010:
Fast wie bei Kachelmann
Limburg/Westerwald. Die Verteidigung kämpft mit Biegen und Brechen um einen Freispruch für den 38 Jahre alten Angeklagten aus einer Westerwaldgemeinde – genau wie die Anwälte des TV-Meteorologen Jörg Kachelmann in Mannheim. Der Angeklagte, der bestreitet, am 2. Juni 2008 seine Ehefrau vergewaltigt zu haben, will weitere Zeugen hören lassen, um seine Unschuld zu beweisen. Der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer am Limburger Landgericht, Dr. Andreas Janisch, hat in der jüngsten Verhandlung bekundet, weiteren Beweisanträgen der Verteidigung nachzugehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ehefrau (40), die einstmals als Prostituierte gearbeitet hat, nach einem verbalen Streit vergewaltigt zu haben. Die Frau war mit ihrem Zuhälter und Freund schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In der von Problemen gekennzeichneten Ehe soll es am 27. Oktober 2009 zu gewaltsamen Übergriffen seitens des Angeklagten gekommen sein. Danach soll die Frau weiterhin sexuelle Kontakte zum Angeklagten gehabt haben, es kam aber immer wieder zu Streitigkeiten wegen des Umgangsrechts mit einem gemeinsamen und einem adoptierten Kind. Die Zeugen sind nach Auffassung des Gerichts gehört; eigentlich waren die Plädoyers eingeplant. Verteidiger Hentschel griff dann noch einmal in die «Trickkiste». «Es muss traditionell geprüft werden, ob ein Motiv für eine Falschbelastung meines Mandanten vorliegt», sagte Hentschel. Die Ehefrau habe 20 Jahre im «Milieu» gearbeitet, habe ein gutes, sogar inniges Verhältnis zu einem bekannten Zuhälter gehabt und habe sich durch Tätlichkeiten gegenüber Berufskolleginnen hervorgetan. Hentschel beantragte, die Akten aus einem Verfahren herbeizuziehen, in dessen Verlauf die 40-Jährige auch inhaftiert gewesen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. «Es gab von der Frau inszenierte Gewaltexzesse», sagte der Verteidiger und will mit den Akteninhalten die Glaubwürdigkeit der Frau erschüttern. «Eine biografische Rekonstruktion ist dringend geboten», so der Verteidiger.
Die Vertreterin der mutmaßlich misshandelten Frau beantragte, protokollierte SMS ihrer Mandantin zum Angeklagten zu verlesen, die belegen sollen, dass der Angeklagte nach der einvernehmlichen Trennung von seiner Frau seinen Vaterpflichten nicht nachgekommen sei.
Die Verhandlung wird im November fortgesetzt.
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