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Freitag, 19.08.2011:

Fluterschen: Ex-Dönerbudenchef muss in Haft

Fluterschen - Er vergewaltigte eine 16-Jährige, ließ ihren Vater Detlef S. zusehen und zahlte ihm Geld für die Tat: Jetzt hat das Landgericht Koblenz im dritten Prozess zum Missbrauchsdrama von Fluterschen den früheren Chef (63) einer Dönerbude in Altenkirchen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er hat gestanden, dass er die Tochter von Detlef S. 2009 einmal vergewaltigt und viermal sexuell missbraucht hat. Tatort war jeweils der Keller seiner Dönerbude.


Es war der dritte und wahrscheinlich letzte Prozess zum Missbrauchsdrama. Es hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt, weil der Hauptangeklagte Detlef S. (49) mit seiner Stieftochter acht Kinder zeugte. Im März verurteilte ihn das Landgericht zu vierzehneinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung, weil er seine Tochter, seine Stieftochter und seinen Stiefsohn hundertfach missbraucht hat. Im Mai verurteilte das Gericht einen Westerwälder (61) zu neun Jahren Haft. Er war einer der drei Männer, mit denen Detlef S. seine Töchter zur Prostitution zwang. Der zweite Mann war der jetzt verurteilte 63-Jährige. Er ist heute arbeitslos und lebt in Nordrhein-Westfalen. Der dritte Mann ist bereits gestorben.
Dienstag, Gerichtssaal 136, 14.20 Uhr: Nach stundenlangem juristischem Hin und Her legt der 63-Jährige über seine Anwältin ein volles Geständnis ab. „Ich bedauere es außerordentlich“, lässt er erklären. Das war's. Mehr als diese dürren Worte äußert er nicht. Aus Angst vor der Presse zog er sich so oft wie möglich seine Kapuze ins Gesicht. Dem Publikum im Saal drehte er meist den Rücken zu.
So kam es zu den Sexttaten des früheren Dönerbudenchefs: Detlef S. bot ihm Anfang August 2009 an, er könne gegen Geld Sex mit seiner damals 16-jährigen Tochter haben. Er war einverstanden. Detlef S. fuhr seine Tochter damals jeden Morgen zu einer Berufsbildungsmaßnahme. Bevor er sie dort absetzte, brachte er sie an fünf Tagen zum Dönerladen in Altenkirchen. Dort hatte der jetzt Verurteilte Sex mit dem Mädchen. Bei der ersten Tat wehrte sich die 16-Jährige erfolglos. Bei den vier folgenden Taten ließ sie es wehrlos geschehen. Und Detlef S.? Er stand dabei und sah zu. Manchmal rauchte er eine Zigarette. In jedem Fall kassierte er für die Taten je 30 bis 40 Euro.
Die heute 18-jährige Tochter von Detlef S. musste im Prozess als Zeugin aussagen – wie auch in den ersten beiden Fluterschen-Prozessen. Doch ihre Vernehmung dauerte nur sieben Minuten, da der Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt hatte. Als sie den Gerichtssaal verließ, war sie sehr erleichtert. Immer wieder fragte sie ihre Anwältin Sandra Buhr: „Ist es vorbei? Ist es jetzt endlich vorbei?“ Wahrscheinlich ist es vorbei – und die junge Frau muss nie mehr vor Gericht aussagen. Allerdings ist bisher keines der drei Fluterschen-Urteile rechtskräftig.
Das Gericht verurteilte den 63-Jährigen dazu, 4000 Euro Schmerzensgeld an die junge Frau zu zahlen. Allerdings wird sie das Geld wohl nie erhalten – ebenso wie die insgesamt 30 000 Euro Schmerzensgeld, die ihr Detlef S. und der andere verurteilte Freier zahlen müssen. Grund: „Die drei Täter sitzen lange in Haft“, erklärt Anwältin Buhr. „Und keiner hat Geld.“



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