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Donnerstag, 29.09.2011:
Freier soll Schlafende gewürgt haben
Mit einer Plastiktüte maskiert, war der befreundete Freier nachts in die Wohnung einer Prostituierten eingedrungen. Die Plastiktüte hatte zwei Schlitze, an den Händen trug er Gummihandschuhe.
BONN - Mit einer Plastiktüte maskiert, war der befreundete Freier nachts in die Wohnung einer Prostituierten eingedrungen. Die Plastiktüte hatte zwei Schlitze, an den Händen trug er Gummihandschuhe. Warum er so getarnt in das Schlafzimmer der 40-Jährigen eingedrungen war, sich auf sie gesetzt und gewürgt haben soll, ist das große Rätsel im Prozess vor dem Bonner Schwurgericht. Der 52-jährige Angeklagte hatte beteuert, dass er Sorge um seine Freundin gehabt habe, weil er ihr zuvor Heroin verkauft hatte, von dem er selbst „aus den Latschen gekippt" war. „Ich hatte Angst, dass sie tot ist." Da er ihr aber nicht erklären konnte, warum er mitten in der Nacht an ihrem Bett steht, habe er sich maskiert. Gestern wurde in dem Prozess gegen den Maschinenschlosser plädiert.
Die Staatsanwältin glaubte dem Angeklagten kein Wort und hat sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Sein ganzes Verhalten habe überhaupt nichts „mit Fürsorge, Sorge oder Angst um die Frau zu tun", warf sie ihm vor. Selbst als die 40-Jährige angesichts des Maskenmannes, der in der Vollmondnacht auf ihr saß, in Todesangst sich wehrt und schreit, „gibt er sich nicht zu erkennen". Stattdessen habe er sie mit einem festen Griff am Hals gedrückt, bis sie keine Luft mehr bekommen habe. Die Verletzungen belegten, dass es mindestens eine Minute gewesen sein muss. Ein Sachverständiger hatte erklärt, dass akute Lebensgefahr bestanden habe. „Er hatte nicht vor, sie zu verletzen, sondern sie zu töten", ist die Anklägerin sicher.
Die Verteidigerin erklärte die Situation anders: Der Angeklagte habe zunächst versucht, die Prostituierte zu beruhigen, aber das sei komplett misslungen. Da habe er überreagiert und sie gewürgt. Dabei habe der voraus gegangene Drogenkonsum den Ausraster begünstigt. Sicher aber sei eines: „Er wollte die Frau nicht töten, er hat sie doch geliebt." Die Verteidigung plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.
Für die Prostituierte war der Vorfall am 16. Januar traumatisch: Sie hat die Wohnung nicht mehr betreten und ist nach Berlin gezogen. Es sei „ein ganz besonders hoher Missbrauch des Vertrauens", so Gudrun Roth, die die Nebenklägerin vertritt. Als Entschädigung forderte sie ein Schmerzensgeld um die 6000 Euro. Das Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.
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