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Dienstag, 06.09.2011:
Fünf Jahre Haft für Chef einer Zuhälterbande
Es war ein langwieriges, ein aufreibendes Verfahren: Der Prozess gegen den Boss einer bulgarischen Zuhälterbande, die zwei Jahre lang den Bonner Straßenstrich beherrscht hatte.
BONN - Es war ein langwieriges, ein aufreibendes Verfahren: Der Prozess gegen den Boss einer bulgarischen Zuhälterbande, die zwei Jahre lang den Bonner Straßenstrich beherrscht hatte. Acht Monate wurde gegen den 40-Jährigen verhandelt, 19 Verhandlungstage lang. Mal kündigte der Familienvater unter Tränen ein Geständnis an, dann zog er es wieder zurück. Schließlich erklärte er reumütig, dass er ja durchaus was gemacht habe, aber nicht das, was in der Anklage stehe. Die erste Bonner Strafkammer musste einiges zusätzlich noch ermitteln und konnte schließlich nur einen Bruchteil der Anklagepunkte verifizieren. Am Donnerstagabend noch, es war bereits „Tagesschau“-Zeit geworden, kam es überraschend zum Urteil: Wegen versuchter, schwerer räuberischer Erpressung, Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Körperverletzung gab es fünf Jahre Haft.
Von den zehn Verurteilungen gegen Mitglieder der Zuhälterbande, die bei einer Razzia im Juli 2010 in zwei Unterkünften in Bornheim festgenommen worden war, ist es die höchste Strafe. Es ist auch das einzige Verfahren, das vor dem Landgericht geführt wurde. Alle anderen neun Prozesse liefen vor dem Amtsgericht.
Die Vorwürfe gegen die Menschenhändler, die damit in Bulgarien ihre Familien finanzieren, ähneln sich alle: Mit Heiratsversprechungen oder Jobangeboten wurden die junge Frauen aus ihrer bulgarischen Heimat nach Deutschland gelockt. Die Landsleute hatten die Mädchen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren gezielt ausgesucht, um sie auf dem Straßenstrich arbeiten zu lassen. Dabei wurden die Prostituierten wie Gefangene gehalten: Bis zu 15 Stunden mussten sie „anschaffen" und den Tagesverdienst zwischen 250 und 900 Euro abgeben. Pässe und Papiere mussten sie ebenfalls abgeben.
Konkret nachgewiesen wurde dem Bandenchef, dass er eine 31-jährige Prostituierte auf dem Bonner Straßenstrich, die auf eigene Rechnung arbeiten wollte, mit dem Tode bedroht hatte, weil sie ihren Lohn nicht abgeben wollte. Dafür hatte er zunächst andere Frauen vorgeschickt, die die Prostituierte einkreisten, sie schlugen und drohten. Dann tauchte der Angeklagte auf: „Verschwinde hier, Du stehst in meinem Bezirk. Wenn Du noch einmal wieder kommst, dann bist Du tot." Selbst als die 31-Jährige als Zeugin im Prozess erschien, wurde sie in den Gerichtsfluren von einer Schwägerin des Angeklagten bedroht. Die Schwägerin wurde später wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Dramatisch endete die Entführung einer 18-jährigen Prostituierten in Brüssel, die der Angeklagte von der Straße weg in einen Kastenwagen einsperrte, sie nach Bonn fuhr, damit sie hier in einem Bordell arbeitet. Als der Wagen in der Altstadt vor einer Apotheke anhielt, war es dem gefangenen Mädchen gelungen, rauszuspringen. Sie hatte einen Passanten angefleht und schließlich in einem Schuhgeschäft Schutz gesucht.
Auf der Anklagebank wirkte der 40-Jährige nicht wie der Bandenchef, sondern eher wie ein weinerlicher, alter Mann. Seinen Kopf ließ er meistens hängen, im Zuschauerraum saßen stets Familienmitglieder, die sich immer wieder Tränen aus den Augen wischten. Auch der 16-jährige Sohn - als Zuhälter verurteilt - saß manchmal zwischen den Frauen Er gehörte wie sein 15-jähriger Cousin auch zur Bande. Als zukünftige Ernährer waren sie früh schon in den „Beruf" des Vaters eingestiegen. Gegen seine 15 Monaten Jugendstrafe, die ohne Bewährung verhängt wurde, ist er in Berufung gegangen.
Tränen gab es auch jetzt nach dem Urteil. Diesmal waren es Freudentränen der Frauen, weil das Gericht den Angeklagten nach einem Jahr Untersuchungshaft mit strengen Auflagen und bei Zahlung von 3000 Euro von der Haft verschont hat. Eine der Bedingungen: Er muss sich vom Straßenstrich in Köln und Bonn fern halten.
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