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Donnerstag, 17.02.2011:

Hells-Angels-Prozess um erschossenen Polizisten: Vorwürfe bröckeln weiter

Anhausen/Koblenz - Der seit September in Koblenz laufende Mammutprozess gegen den „Hells Angel“ Karl-Heinz B., der einen SEK-Beamten durch die geschlossene Haustür erschossen hat, steht kurz vor seinem Ende.

Wie Richter Ralf Bock am Mittwoch mitteilte, soll das Urteil am 28. Februar gesprochen werden. Und es zeichnet sich bereits ab, dass einige der anfänglichen Vorwürfe keinen Bestand haben.

Am kommenden Mittwoch sollen Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers halten. Und in ihrer Vorbereitung darauf, so führte der Vorsitzende weiter aus, sollten sich die Juristen darauf einstellen, dass das Gericht vorher „möglicherweise noch den einen oder anderen rechtlichen Hinweis“ geben werde. Die Kammer überlegt, ob die vorgeworfenen Erpressungen für den Angeklagten einen Geldvorteil hatten. Falls nicht, käme Nötigung als Tatvorwurf in Betracht. Zudem müsse in jedem Einzelfall überlegt werden, ob es sich um ein versuchtes oder ein vollendetes Delikt handelt.

Mit anderen Worten heißt das, dass die Anklage weiter abgebröckelt ist. Nach Abschluss der Beweisaufnahme rund um die tödlichen Schüsse hatte das Gericht bereits den rechtlichen Hinweis gegeben, dass statt einer Verurteilung wegen Mordes auch eine wegen Totschlags infrage komme.

Gestern verlas Rechtsanwalt Rüdiger Böhm eine Erklärung seines Mandanten zu den drei Erpressungsvorwürfen. Darin erklärte B. alle drei Fälle aus seiner Sicht: Tätowierer C. habe Schulden bei den Hells Angels gehabt, und B. habe ihn lediglich darauf hingewiesen, dass er diese zügig zurückzahlen soll. Die Forderung der Fitnessstudio-Beteiberin gegenüber seiner Bekannten habe er als „Abzocke“ betrachtet, sich aber dennoch lediglich mit ihr unterhalten, um eine Lösung zu finden. Und die Vorgänge auf dem Wohnwagenstellplatz der Prostituierten hätten ihn nie interessiert, bis die Freundin eines Clubfreundes persönlich betroffen war. Daraufhin habe er der vermeintlich Erpressten gesagt, dass sie keinen Ärger machen solle. Insgesamt wies B. alle Vorwürfe zurück, Nachfragen des Staatsanwaltes wollte er nicht beantworten.

Nicht viel sagen wollte er auch zu den Verletzungen, die ihm im Zuge der Festnahme widerfahren sind und die bei der Aufnahme in der JVA Trier festgestellt wurden. Anwalt Böhm führte aus, dass er sich lediglich über ein Hämatom am Geschlechtsteil beklage, dass ihm ein SEK-Beamter bei der Visitation zugefügt habe.

Ansonsten sagte gestern ein Gutachter aus, dass er bei dem Angeklagten keinerlei Anhaltspunkte für eine psychische Störung feststellen konnte. Die vorangegangenen Einbrüche in sein Haus mögen Befürchtungen geweckt und bei den Ereignissen am 17. März eine Rolle gespielt haben. „Panische Angst“ habe B. aber nicht gehabt.

 

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Hells-Angels-Prozess-Urteil-am-28-Februar-_arid,205457.html



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