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Mittwoch, 14.04.2010:

Im Bordell herrschen rabiate Regeln

Wegen Vergewaltigung und Menschenhandels muss sich ein 34-jähriger Angeklagter vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er hatte in kerpen ein kleines Bordell betrieben. Weiteren Beschuldigten wird Beihilfe zur Nötigung vorgeworfen.

Köln - Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel „zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ - das sind einige der Vorwürfe, für die sich Amir R. verantworten muss. Er ist der Hauptangeklagte in dem Prozess, der am Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begonnen hat. Das Verfahren gegen einen der drei Mitangeklagten, dem Beihilfe zur Nötigung angelastet wird, wurde abgetrennt, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war; gegen ihn soll vor der Jugendstrafkammer gesondert verhandelt werden.

Zwischen Juli 2007 und März 2008 hat sich nach Darstellung des Staatsanwalts Folgendes abgespielt: Amir R. (34, Namen geändert) unterhielt in Kerpen ein kleines Bordell, in dem er in der Regel fünf Prostituierte gleichzeitig beschäftigte. Nach Bezahlung der Frauen, die die Hälfte des Lohns bekamen, und nach Abzug der Steuern blieben ihm durchschnittlich 16 250 Euro im Monat. Im Sommer 2007 warb er eine Frau, die sich dann für die Kunden Sarah nannte, mit dem Versprechen an, in seinem Bordell geschehe alles freiwillig. Er kaufte für sie Reizwäsche, machte Fotos von ihr, die er zur Werbung ins Internet stellte, und sie begann mit der Arbeit. Als sie mit den Bedingungen unzufrieden wurde und aussteigen wollte, verlangte er als angeblich übliche Ablösesumme 10.000 Euro. Mit Gewalt und Drohungen schüchterte er sie ein. Vorher hatte er sie zwei Mal zum Sex mit ihm gezwungen.

Im Herbst 2007 setzte er neue Regeln im Bordell durch; unter anderem sollten die Frauen nun Sex ohne Kondom anbieten. Eine von ihnen, die sich weigerte, schlug er ins Gesicht, den anderen drohte er das Gleiche an, außerdem forderte 500 Euro „Strafe“ für jede, die im Internet eine schlechte „Kundenbewertung“ erhielt.

Die mitangeklagte Ramona H. (25) vermittelte laut Staatsanwaltschaft die Freier und kassierte das Entgelt. Sie habe von den „Zwangsmitteln“ ihres Chefs gewusst und sie „zumindest billigend in Kauf genommen“. Als Sarah wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit kam, machte ihr Amir R. mit den zwei Männern, die zusammen mit ihm angeklagt worden sind, einen „Hausbesuch“ in Köln, wo sie bei ihrem Freund wohnte, und nötigte sie rabiat zur Arbeit. Mit hohem Fieber ging sie ins Bordell. Später hielt sie sich versteckt, um nicht mehr zum Anschaffen gezwungen zu werden. Amir R. setzte per SMS eine Drohung ab.

Für den Prozess, in dem er sich auch dafür verantworten muss, er sei wiederholt ohne Führerschein Auto gefahren, sind drei Verhandlungstage angesetzt.



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