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Donnerstag, 07.04.2011:

Notwehr oder Tötungsabsicht: In Totschlag-Prozess liegen Plädoyers weit auseinander

Freispruch oder zehn Jahre HaftKassel. Drei Plädoyers, drei grundverschiedene Bewertungen. Als im Totschlagsprozess gegen eine junge Prostituierte gestern vor dem Kasseler Landgericht die Schlussvorträge gehalten wurden, lagen die Forderungen weit auseinander. Verteidiger Peter Gros plädierte auf Freispruch. Nebenklägeranwalt Jan Hörmann, der den Vater des getöteten 26-Jährigen vertritt, forderte zehn Jahre Gefängnis. Und Staatsanwalt Lars Bölter lag mit fünf Jahren Haft genau in der Mitte.


Es war der zehnte Verhandlungstag in einem Verfahren, in dem es Zeugen nur für das Drumherum gab – und nicht für die eigentliche Tat.

An einem frühen Julimorgen 2010 hatte die 24-jährige Angeklagte, die in einem sogenannten Laufhaus an der Kantstraße im Kasseler Stadtteil Wehlheiden der Prostitution nachging, einen jungen Mann erstochen. Mit 13 Stichen zweier verschiedener Messer. In ihrem Bordell-Apartment, aber nicht während der Arbeit.

Gesehen hat das niemand – außer der Angeklagten, die sich jedoch auf Erinnerungslücken beruft. Die Hoffnung der Verfahrensbeteiligten ruhte daher vor allem auf dem Rechtsmediziner Klaus-Steffen Saternus, der das Tatgeschehen anhand der Blutspuren rekonstruieren sollte. Doch trotz stundenlanger Befragungen während zweier Verhandlungstage ließ auch der Experte noch genug Raum für Spekulationen. Und der wurde in den Plädoyers weidlich genutzt.

Verteidiger Gros sah seine Mandantin in einer Notwehrsituation: Der 26-Jährige habe sie zu vergewaltigen versucht – mit vorgehaltenem Taschenmesser. Und auch nachdem sie ihm sein eigenes Messer zur Abwehr in den Hals gerammt habe, sei er immer wieder aufgestanden und auf sie zugekommen. „Er wollte sie töten“, sagte Gros. „Sie hatte existenzielle Angst.“

Eine Darstellung, gegen die sich Nebenklägervertreter Hörmann entschieden verwahrte: „Den Versuch, das Opfer verantwortlich zu machen, finde ich – mal ganz vorsichtig ausgedrückt – nicht in Ordnung.“ Für ihn ging der Angriff allein von der Angeklagten aus. Es seien ihre Messer gewesen, sie habe den Mann unbedingt umbringen wollen. Warum auch immer: „Das Motiv der Tat ist auch der Nebenklage nicht erklärlich.“

Staatsanwalt Bölter vermutet die Wahrheit irgendwo dazwischen: Die ersten Stiche seien tatsächlich in Notwehr erfolgt. Danach aber habe die 24-Jährige „in Tötungsabsicht“ weiter zugestochen. „Das Opfer war zu diesem Zeitpunkt harmlos, nicht mehr zur Gegenwehr in der Lage.“

Urteil am 12. April

Aber weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch die ersten Abwehrstiche allein tödlich gewesen wären, sei alles Weitere nur noch als versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zu werten. Am 12. April soll das Urteil verkündet werden.



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