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Mittwoch, 12.10.2011:
Oberhausen darf Sexsteuer weiter erheben
Oberhausen. Kommunen wie Oberhausen dürfen eine Steuer auf sexuelle Dienstleistungen erheben. Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wies am Dienstag mehrere Klagen gegen die Steuerbescheide ab.
Die Klagen betrafen die Steuererhebung auf „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben“ sowie auf „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“.
Die Steuerbeträge lagen zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Die Klagen waren auch erhoben worden von Zimmervermietern aus Oberhausen mit Häusern an der Flaßhofstraße. Die Richter urteilten, es handele sich um eine rechtlich zulässige Aufwandsteuer. Eine Berufung ist noch möglich (Az.: 25 K 6960/10 u.a.).
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