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Mittwoch, 08.12.2010:
Prostituierte packen aus
Mit dem Erscheinen von drei Prostituierten im Prozess gegen einen 20-jährigen Zuhälter aus Bulgarien hatte keiner gerechnet: Zwar waren die jungen Frauen als Zeuginnen geladen, aber oft ist die Angst zu groß.
Mit dem Erscheinen von drei Prostituierten im Prozess gegen einen 20-jährigen Zuhälter aus Bulgarien hatte keiner gerechnet: Zwar waren die jungen Frauen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren als Zeuginnen geladen worden, aber wie häufig in solchen Verfahren entziehen sich die Opfer dem Gericht oder schweigen aus Angst. Die Überraschung war beim Bonner Jugendschöffengericht, aber auch bei Polizei und Staatsanwalt entsprechend groß: Aber die drei Frauen waren „auf eigene Faust" gekommen, um die Wahrheit zu sagen. In einem der Bonner Prozesse gegen ein Mitglied der bulgarischen Zuhälterbande, die Ende Juli aufgeflogen war, haben sie jetzt ausgepackt.
Gestern fiel das erste Urteil: Das Jugendschöffengericht hat den 20-jährigen Angeklagten wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine Bewährung kam für das Gericht nicht in Frage: „Wenn Sie auf freien Fuß kommen, machen Sie sofort weiter", hieß es in der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin. Denn der Angeklagte stamme aus einer Großfamilie, „die sich ausschließlich aus kriminellen Machenschaften finanziert". Er sei bereits als Kind in dieses verbrecherische System hineingewachsen. Schon sein Großvater habe die Familie mit dem Verkauf der „Ware Frau" unterhalten. Von dem Hurenlohn der „verkauften Frauen" kauften sie in ihrer Heimat Häuser.
In zwei ehemaligen Hotels in Bornheim hatte sich die bulgarische Zuhälterbande (wie berichtet) niedergelassen, von wo aus sie den Straßenstrich in Bonn und auch in Köln gelenkt haben soll: Die Frauen, die sie in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen angeworben hatten, wohnten Wand an Wand mit den Zuhältern, von denen sie ständig überwacht wurden. Darüber berichteten auch eine 21-jährige Prostituierte, das „Mädchen" vom Angeklagten, und ihre 17-jährige Schwester, für die das jüngste Bandenmitglied zuständig gewesen sein soll. Der Prozess gegen den 15-Jährigen findet derzeit ebenfalls vor dem Jugendschöffengericht statt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Frauen erzählten, wie sie täglich zum Bonner Straßenstrich gebracht wurden, von 17 bis sechs Uhr morgens arbeiten mussten und sich nicht von der Stelle wegbewegen durften. Das Geld (mindestens 150 Euro) sei ihnen sofort abgenommen worden. Auch reden durften sie kaum miteinander. Als die 21-Jährige im Juli weglief, so sagte sie weiter, sei sie zurückgeholt und zur Strafe verprügelt worden, „bei geschlossenem Fenster und lauter Musik." Am nächsten Tag habe sie sofort auf dem Strich weiter machen müssen.
Als die Bande Ende Juli aufflog, waren die Frauen zunächst nach Bulgarien abgereist, wurden aber von der Familie des Angeklagten unter Druck gesetzt. Zunächst mussten sie bei einem Notar in Bulgarien unterschreiben, alles sei freiwillig geschehen. Später wurde ihnen vom Großvater des 20-Jährigen eine Reise nach Deutschland finanziert, damit sie bei der Bonner Polizei entlastete Aussagen machen; sie hätten „Liebesbeziehungen" zu den Zuhältern unterhalten.
Die Version des Angeklagten gestern: Die 21-Jährige hätte ihn eindringlich gebeten, sie vor den Widrigkeiten des Straßenstrichs zu schützen. Die Schöffenrichterin bezeichnete es als eine „völlige Rollenumkehr": Das Opfer werde zum Täter und der Täter werde zum harmlosen Werkzeug. Dem 20-Jährigen wurde kein Wort geglaubt. Auch nicht, dass er nicht gewusst haben will, dass er sich in Bornheim in „einem Hotel voller Zuhälter und Prostituierte" aufgehalten habe.
Sein Aufenthalt in Deutschland, so hieß es im Urteil, habe ausschließlich dazu gedient, Straftaten zu begehen.
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