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Mittwoch, 22.06.2011:
Rosenmädchen Mord / Lebenslange Haftstrafe gefordert
Die Beweislage ist alles andere als gut für die Anklage. Dennoch hat sie im Rosenmädchen-Mord für die Angeklagten lebenslange Haftstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft will notfalls bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
Köln - Entspannte Mienen und heitere Gelassenheit prägen das Bild auf der Anklagebank. Und das nicht ohne Grund: Seit gut zwei Monaten sind die beiden Angeklagten Erich Kurt L. (57) und Ewa S. (49) auf freiem Fuß, obwohl sie wegen Mordes angeklagt sind. Der spektakuläre Prozess um den sogenannten Rosenmädchen-Mord ist so gut wie zu Ende, und es ist offensichtlich, dass die Strafkammer in der nächsten Woche einen Freispruch mangels Beweises verkünden wird.
Diese Erkenntnis hat Anklägerin Margarete Heymann gleichwohl nicht davon abgehalten, am Dienstag für L. wegen Anstiftung zum Mord und für die mitangeklagte Ewa S. wegen Mittäterschaft eine lebenslange Haft zu beantragen. Nach Überzeugung Heymanns musste Jozefa W. (19) vor 15 Jahren sterben, weil sie dem damaligen Zuhälter L. gefährlich geworden war, denn sie wusste von seinen Drogengeschäften und wollte angeblich zur Polizei gehen. L., damals wegen Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung mehrfach vorbestraft, drohte der Widerruf der Bewährung und mehrjährige Haft. Deshalb habe er zu seinem Kumpel Georg K. (49) gesagt: „Die muss weg.“
„Schlechte Verliererin“
Georg K. ist der dritte Angeklagte und Hauptbelastungszeuge in dem Prozess. Er hatte die Tat im Sommer vergangenen Jahres zwar gestanden, war aber zwei Monate später an Herzversagen in der Untersuchungshaft gestorben. „Die muss weg“ – nicht mehr und nicht weniger soll L. damals zu seinem Kumpel gesagt haben. Ob das im strafrechtlichen Sinne als Mordauftrag ausreicht, ist fraglich. In dem nunmehr vier Monate andauernden Verfahren hatte die Strafkammer bereits zur Halbzeit signalisiert, aufgrund der dünnen Beweislage sei eine Verurteilung unwahrscheinlich. Gleichwohl bleibt die Staatsanwältin bei ihrer Überzeugung, „dass die beiden Angeklagten des Mordes schuldig sind“.
Heymann machte keinen Hehl aus ihrem Vorhaben, den Fall höchstrichterlich entscheiden zu lassen: Sie werde ihre „ganze Kraft und Energie darauf verwenden“, bei einem Freispruch mit einer Revision den Fall vor den BGH zu bringen.
Verteidiger Benedikt Pauka bezeichnete die Anklägerin als „schlechte Verliererin“ und gab ihr mit auf den Weg: „Schimpfen bringt nichts, kämpfen schon.“ Gemeint war damit das Verhalten der Anklägerin, die wiederholt die Kammer kritisiert, es aber unterlassen hatte, einen Befangenheitsantrag zu stellen.
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