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Mittwoch, 20.10.2010:

Straßenstrich an der B225 ist Städten Dorn im Auge

Marl/Herten/Recklinghausen. An der B 225 zwischen Marl und Recklinghausen scheint das älteste Gewerbe der Welt gut zu laufen. Eine Grundlage für ein Verbot sehen die Städte und die Polizei derzeit aber nicht. Stattdessen hofft man auf rettende Umwege.

Nein, die Neugier hat sich überhaupt nicht gelegt. Sie ist viel größer geworden, genau so wie der Auslöser der Neugier. Prostitution an der B 225 zwischen Marl und Recklinghausen. Das Thema zieht immer weitere Kreise. Aus zunächst zwei Anbieterinnen soll inzwischen ein Dutzend geworden sein, haben aufmerksame Passanten gezählt. Sie beschweren sich über zugeparkte Radwege, weggeschmissene Taschentücher – oder einfach nur, dass die Frauen dort stehen.

Über Details will man nicht reden

Den drei betroffenen Städten ist das Thema unangenehm. Man habe eine Zusammenarbeit vereinbart, heißt es aus den Rathäusern. Es gebe Handlungsbedarf, aber über Details will man nicht reden. Aus gutem Grund. Eine Vorlage für ein Verbot sehen die Rechtsabteilungen der Städte genau so wenig die Polizei. Stattdessen hofft man auf rettende Umwege: Liegt die Erregung öffentlichen Ärgernisses vor? Die Polizei rät zu Anzeigen, damit die Behörden handeln können. Stellt das unvermutete Bremsen von neugierigen Autofahrern ein Problem für den Straßenverkehr dar? Vielleicht könnte man die Ursache beseitigen.

Stellte die Prostitution eine unerlaubte Sondernutzung im öffentlichen Raum dar? Die Juristen wollen prüfen. Der wirtschaftliche Aspekt dieses „verschwiegenen Gewerbes“ (wie es das Finanzamt nennt) spiele überhaupt keine Rolle, so die Städte.

Tatsächlich betreiben die Damen ein Gewerbe, das sie dem Finanzamt anzeigen müssen, wenn sie ihre Arbeit aufnehmen. Dann wird ein Steuerkonto angelegt, erläutert das Finanzamt Marl. Konkret zu den Angeboten auf der B 225 will man sich nicht äußern, auch nicht, wie viele Prostituierte ordnungsgemäß Steuern zahlen. Verschwiegenheitspflicht.

Meist Frauen aus Osteuropa

„Beim Geld hört der Spaß auf“, heißt es im Finanzamt. Wer sich nicht gemeldet hat, ist ein Fall für die Steuerfahndung und muss auch damit rechnen, dass er/sie am Arbeitsort angesprochen wird. Ein Einnahmen-Ausgaben-Buch erwartet die Finanzbehörde (Schutzgelder für Zuhälter sind übrigens nicht absetzbar). Ob Straßen-Prostituierte immer die wahren Zahlen angeben, kann nur schwer überprüft werden. Aber es müssen gegebenenfalls steuerliche Vorauszahlungen geleistet werden, der Steuerbescheid wird dann an den Wohnort geschickt. Über Probleme der Eintreibung will das Finanzamt nicht reden. Die an der B 225 tätigen Frauen sollen aus Osteuropa (Bulgarien, Rumänien) kommen.

Liegt der Gewinn über 24 500 Euro, dann erhalten die Städte eine Mitteilung, damit sie ihre Gewerbesteuer eintreiben können. So weit ist es im neuen Städtedreieck der Lust noch nicht. Noch wächst die Zahl der Anbieterinnen. Möglicherweise ist der Straßenstrich ein Ventil für ein Überangebot in einigen Ruhrgebietsstädten, vermuten Insider.

Eine Attraktion, auf die Herten, Marl und Recklinghausen gerne verzichten.

Städte reagieren

Die Ordnungsämter der Städte Marl, Recklinghausen und Herten haben am Donnerstag gemeinsam mit Beamten des Polizeipräsidiums Recklinghausen eine Kontrolle am Straßenstrich vorgenommen, der sich in den letzten Wochen an der Bundesstraße 225 gebildet hat.

Dabei hätten die Ordnungsbehörden allen Prostituierten Platzverweise erteilt, teilt die Pressestelle der Stadt Marl mit. Außerdem seien die Prostituierten veranlasst worden, die hinterlassenen Verunreinigungen – wie gebrauchte Taschentücher und Kondome – an und im Umfeld der Bundesstraße 225 zu entfernen.

Darüber hinaus seien Kontrollen in den Seitenwegen der Recklinghäuser Straße durchgeführt worden. Auch hier hätten die Vertreter der Städte vereinzelt Prostituierte und Freier angetroffen und ein Ordnungsgeld erhoben.

Die zuständigen Behörden teilen ferner mit, auch in Zukunft weitere und gezielte Kontrollen vornehmen und in der Angelegenheit weiterhin eng zusammenarbeiten zu wollen.



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