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Donnerstag, 22.12.2011:

Vergnügungssteuer: Dierdorf bittet Bordelle zur Kasse

Dierdorf - Die Verbandsgemeinde Dierdorf bittet künftig das „horizontale Gewerbe“ zur Kasse. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die entsprechende Satzung so geändert, dass auch bei Prostitution Vergnügungssteuer erhoben wird. Das soll nach einer ersten vorsichtigen Schätzung von Kämmerer Jürgen Weber rund 15.000 Euro bringen.


Dierdorf - Die Verbandsgemeinde Dierdorf bittet künftig das „horizontale Gewerbe“ zur Kasse. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die entsprechende Satzung so geändert, dass auch bei Prostitution Vergnügungssteuer erhoben wird. Das soll nach einer ersten vorsichtigen Schätzung von Kämmerer Jürgen Weber rund 15.000 Euro bringen.

Konkret sind die Gesamteinnahmen noch nicht kalkuliert.In Paragraf 9 „Besteuerung der Prostitution“ ist aber geregelt, dass „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede Prostituierte 5 Euro pro Veranstaltungstag“ verlangt werden. Weiter heißt es, dass 25 Veranstaltungstage pro Monat zugrunde gelegt werden, wenn kein anderer Nachweis erbracht wird.
Doch warum geht die Verbandsgemeinde jetzt diesen Schritt? Wie Weber berichtet, kam man im Dierdorfer Rathaus auf die Idee, auch diesen Bereich heranzuziehen, weil Vergnügungssteuersatzung ohnehin recht grundlegend überarbeitet werden musste. Denn zum 1. Juli war das entsprechende rheinland-pfälzische Landesgesetz, nach dem die Steuer für das Halten von Spielgeräten in Form von Pauschalen erhoben wird, außer Kraft getreten. Nach einem neuen Entwurf, den eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Innenministeriums erarbeitet hat, orientiert sich die Steuer nun an den Gewinnen der Automaten.
Der Dierdorfer Verbandsgemeinderat entschloss sich dabei dazu, einen mit 10 Prozent vergleichsweise geringen Satz anzusetzen. Zum Bergleich: Die VG Bad Ems und die Stadt Trier verlangen 12 Prozent des Einspielergebnisses, die VG Ransbach-Baumbach 15 Prozent.
Deshalb fragte auch die CDU-Fraktion nach, ob man sich nicht auf einen etwas höheren Prozentsatz einigen könnte. Bürgermeister Bernd Benner (SPD) hielt jedoch dagegen, dass es nicht darum gehe, das Gewerbe zu schützen, sondern zum einen keine Abmeldungswelle zu provozieren und zum zweiten einem eventuellen Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Den haben nämlich laut Benner die Spielhallenbetreiber für den Fall höherer Sätze bereits angekündigt, was einen rechtlichen Schwebezustand von zwei bis drei Jahren zur Folge hätte.
Doch auch so sind die zu erwartenden Einnahmen für die VG-Kasse höher als bislang. Rund 70 000 Euro erwartet die Finanzabteilung für 2012, während in diesem Jahr nach der alten Regelung noch mit 44 000 Euro gerechnet wird. Eingerechnet sind auch 60 Euro pro Spielhallenautomat, bei dem keine Gewinne ausgeschüttet werden (20 Euro an anderen Orten). Sollten bei diesen Geräten sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, steigt dieser Betrag auf 200 Euro.



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